Benutzungsordnung für Fotografien und AV-Medien aus dem Firmenarchiv der Novartis AG


Nutzungsrecht

Sämtliche von Novartis auf ihren Online-Diensten gezeigten und zum Download verfügbar gemachten Fotografien und audiovisuellen Medien (nachfolgend «Werke») sind Eigentum von Novartis. Dies beinhaltet die geschützten Rechte von Novartis und deren Vorgängerfirmen an den Werken, insbesondere Persönlichkeits- und Urheberrechte.

Jegliche Nutzung der Werke ist ausschließlich mit der ausdrücklichen Genehmigung von Novartis gestattet.

Durch die Nutzung erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass er keine Rechte am Eigentum erwirbt.


Benutzungszweck

Novartis gewährt eine Erlaubnis zur Nutzung der ausgewählten Werke. Die Werke können von Novartis Mitarbeitenden und registrierten Nutzern im Sinne der folgenden Vertragsbestimmungen genutzt werden.

Die Nutzer erhalten ausschliesslich Nutzungsrechte an den von ihnen ausgewählten Werken.

Die Werke dürfen ausschliesslich für wissenschaftliche Forschungen, für Zwecke von Bildung und Unterricht, zur Präsentation in Ausstellungen und Veröffentlichungen in Publikationen genutzt werden.


Benutzungsantrag

Novartis Mitarbeitende können die für sie auf der Mediendatenbank zugänglichen Bilder innerhalb ihrer geschäftlichen Tätigkeit für Novartis ohne Antrag nutzen. Die Erlaubnis zur Nutzung beschränkt sich auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses mit Novartis.

Die Nutzung der Werke durch die übrigen registrierten Nutzer bedarf der Genehmigung und setzt eine entsprechende Anfrage in elektronischer Form voraus.

Ein Anspruch auf Nutzung besteht nicht.


Benutzungsgenehmigung

Über den Benutzungsantrag entscheidet die Archivleitung, gegebenenfalls der/die Corporate Secretary von Novartis.

Die Benutzungsgenehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden.

Die Benutzungsgenehmigung wird nur dem Antragsstellenden selbst und für den in der Anfrage genannten Zweck erteilt.

Die Benutzungsgenehmigung kann jederzeit widerrufen werden.


Verwendung der Werke

Sämtliche Werke dürfen ausschliesslich für die vereinbarten Zwecke genutzt werden.

Es ist in keinem Fall gestattet, Werke, welche durch Novartis zur Verfügung gestellt werden, für sinnentstellende, aus dem Zusammenhang gerissene oder illegale Zwecke zu nutzen. Der Einsatz für politische und kommerzielle Zwecke ist grundsätzlich nicht gestattet.

Sämtliche verwendeten Werke müssen zwingend mit einem Urheberrechtshinweis und der jeweiligen Signatur versehen sein, der an passender Stelle ersichtlich sein muss. Der Zitiernachweis ist folgenderweise zu gestalten:

„Firmenarchiv Novartis / Name des Fotografen, Signatur“ (entspricht dem Dateinamen)

Externe Nutzer und Novartis Mitarbeitende verpflichten sich, die Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie die berechtigten Interessen Dritter mit Einschluss von internen und externen Mitarbeitenden von Novartis und deren Vorgängerfirmen zu beachten sowie das Datenschutzgesetz einzuhalten.

Die Weitergabe der Werke an Dritte und an andere Novartis Mitarbeitende sowie die Speicherung über den vereinbarten Zweck hinaus ist ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Firmenarchivs nicht gestattet.

Externe Nutzer und Novartis Mitarbeitende verpflichten sich, dem Firmenarchiv Novartis unaufgefordert kostenlos mindestens ein vollständiges Belegexemplares zukommen zu lassen. Bei einer Verwendung im Internet oder auf anderen digitalen Kanälen, ist ein Link oder ein PDF mit einem Screenshot an das Firmenarchiv Novartis zu übermitteln.


Basel, 01.11.2024